Neues Verpackungsgesetz

Neues Verpackungsgesetz

Seit 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Da Honig in Verpackungen (z.B. Imkerhonigglas) abgegeben wird, fallen dessen Verpackungen grundsätzlich auch unter dieses Gesetz. Imkerinnen und Imker, die gewerbsmäßig Honig in Verkehr bringen, müssen sich demnach beim Verpackungsregister als Inverkehrbringer registrieren sowie eine Lizensierung der Verpackungen beantragen. Die Registrierung und Lizensierung entfällt wenn:

  • Imkerinnen oder Imker bis zu 30 Völker halten und keine Gewinne ermitteln sowie keine Verluste beim Finanzamt steuerlich geltend machen.
  • Imkerinnen oder Imker eine Mehrwegverpackung (§ 3 Abs. 3 VerpackG) oder eine vorlizensierten Serviceverpackung (vgl. § 7 VerpackG) nutzen.

Dies trifft auf die meisten unserer Mitglieder zu. Weitere Informationen dazu stellt der Landesverband auf seiener Homepage zur Verfügung: Honigverkauf und Verpackungsgesetz

 

Kommentare sind geschlossen.